Aktuelles


Ladenöffnungszeiten Gärtnerei Realta

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Monat Mai
auch Samstag geöffnet 
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Erste Woche Januar jeweils geschlossen

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Freitag
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Massnahmenvollzug   

Das Ressort Massnahmenvollzug vollzieht die durch Bündnerische Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ausgesprochenen Massnahmen und Schutzmassnahmen.

Die Zuständigkeit erstreckt sich insbesondere auf 

  • den Vollzug von gerichtlich angeordneten strafrechtlichen ambulanten und stationären Massnahmen sowie von gerichtlich angeordneter Verwahrung 
  • die Einweisung in geeignete Therapie- und Vollzugsplätze in Kliniken bei stationären Massnahmen oder bei Verwahrung (Erwachsene) 
  • die Unterbringung bei Privatpersonen oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen (Jugendliche) 
  • die Festlegung des Antrittstermins 
  • die Aufforderung zum Vollzugsantritt und Erstellung der Vollzugsaufträge 
  • die Vollzugsplanung bzw. die Vollzugsregelung (Festlegen der konkreten Rahmenbedingungen und Vollzugsphasen) 
  • die Regelung und Kontrolle der ambulanten Massnahmen und das Vermitteln von Therapeutinnen und Therapeuten oder Therapieeinrichtungen 
  • die periodische Überprüfung der Massnahmen und der Verwahrung 
  • den Entscheid über einen Massnahmenunterbruch 
  • den Entscheid über die bedingte und endgültige Entlassung aus dem stationären Massnahmenvollzug 
  • die Betreuung von bedingt Entlassenen bis zur endgültigen Entlassung aus dem stationären Massnahmenvollzug 
  • den Entscheid über die Aufhebung der Massnahme z.B. bei Aussichtslosigkeit 
  • die Stellung von Anträgen an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (z.B. Verlängerung der Massnahme; Verlängerung der Probezeit bei bedingter Entlassung; Rückversetzung; Änderung der Unterbringung) 
  • die Erledigung von Abklärungsaufträgen für das Strassenverkehrsamt
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