Der Fachbereich Strafvollzug vollzieht die durch Bündnerische Gerichte, die Jugendanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden ausgesprochenen Freiheitsstrafen und angeordneten Arbeitsleistungen. Rechtshilfeweise werden auch Strafen aus anderen Kantonen und dem Ausland vollzogen.
Die Zuständigkeit erstreckt sich insbesondere auf
- die Regelung und den Vollzug von gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafen und gemeinnütziger Arbeit (Erwachsene)
- die Regelung und den Vollzug von Freihheitsstrafen, persönlichen Arbeitsleistungen sowie von Sucht- und Gewaltpräventionskursen (Jugendliche)
- das Bestimmen der Vollzugsform bei Freiheitsstrafen in Halbgefangenschaft, in einer offenen oder geschlossenen Strafanstalt
- die Festlegung der geeigneten Anstalt oder Institution (Vollzugsort)
- die Festlegung des Antrittstermins (Vollzugszeitpunkt) und damit der Entscheid über einen Strafaufschub oder über die Straferstehungsfähigkeit
- die Aufforderung zum Strafantritt
- das Erstellen der Vollzugsaufträge sowie die Vollzugsplanung in Zusammenarbeit mit der Institution
- die Kompetenz zur Delegation von Vollzugsregelungen (konkrete Rahmenbedingungen und Vollzugsstufen wie Wohn- und Arbeitsexternat)
- den Entscheid über einen Strafunterbruch
- den Entscheid über den Abbruch der gemeinnützigen Arbeit
- den Entscheid über die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug
- das Verfassen und die Überweisung von Anträgen an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden beispielsweise für den Widerruf der bedingten Entlassung oder die Umwandlung in eine Geld- oder Freiheitsstrafe bei Abbruch der Arbeitsleistung