Aktuelles


Ladenöffnungszeiten Gärtnerei Realta

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Ostschweizer Strafvollzugskonkordat   

Das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat

Die Schweizerische Bundesverfassung sieht in Art. 48 vor, dass die Kantone für Fragen, die in ihre Kompetenz fallen, unter sich Abkommen (sogenannte Konkordate) schliessen können.

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Da der Strafvollzug in der umfassenden Kompetenz der Kantone liegt, haben sich Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich zur gemeinsamen Regelung und Organisation des Strafvollzuges im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat

Richtlinien Ostschweizer Strafvollzugskonkordat
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden