Falls Sie der Ansicht sind, wegen erheblicher Behinderung vom Wehrpflichtersatz befreit zu werden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir senden Ihnen auf Wunsch ein Merkblatt zu, welches zur Klärung dieser Frage bestimmt ist. Auf dem mit der ersten Zustellung (der provisorischen Rechnung oder definitiven Veranlagungsverfügung) mitgelieferten "Erläuterungs-Blatt" sind unter Pt. 3 die Befreiungen aufgeführt.
zurück