Wie lange dauert die Grundausbildung im Zivilschutz? 

 
Schutzdienstpflichtige absolvieren spätestens drei jahre nach der Rekrutierung eine Grundausbildung (GA) von mindestens zwei bis längstens drei Wochen. (BZG, Art. 33) Die GA besteht im Kanton Graubünden aus zwei aufeinander aufbauenden Ausbildungssequenzen. In der Allgemeinen Grundausbildung (AGA, 5 Tage) wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige, den Grundfunktionen übergeordnete, Grundwissen vermittelt. In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA, 5 Tage) steht die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung, getrennt nach den drei Grundfunktionen (Stabsassistent, Betreuer, Pionier), im Zentrum.

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