Es handelt sich um die EO-Meldekarte (EO = Erwerbsersatzordnung). Auf diesem Formular hat der Rechnungsführer bzw. der Fourier die geleisteten Diensttage bescheinigt. Die dienstleistende Person hat den Abschnitt
B auszufüllen und die EO-Meldekarte dem Arbeitgeber weiterzuleiten. Dieser füllt den Abschnitt
C aus und leitet dieses Formular seiner AHV-Ausgleichskasse weiter. Sie als Arbeitgeber erhalten die nach diesen Angaben von der AHV-Ausgleichskasse errechnete Erwerbsausfallentschädigung. Auskünfte über die EO erhalten Sie direkt bei Ihrer Ausgleichskasse.
zurück