Sie haben mich 3 Tage für einen WK aufgeboten. Während dieser Zeit habe ich Ferien. Ich möchte gerne wissen, was passieren würde, wenn ich einfach nicht einrücken würde? 

 
Die Art. 68 und Folgende des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) beschreiben die Strafbestimmungen. Wir würden Sie zuerst zu einer Stellungnahme auffordern. Anhand dieser und unter Berücksichtigung allfälliger früherer Widerhandlungen gegen das Gesetz, würden Sie verwarnt oder wir müssten beim zuständigen Kreisamt Strafanzeige erheben, welches das Verfahren durchführt und urteilt. Als Strafmass für Widerhandlungen gegen das BZG sind Gefängnis, Haft oder Busse vorgesehen.

zurück
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden