Wenn Sie noch meldepflichtig (20-30jährig) sind, müssen Sie den Verlust dem Sektionschef Ihrer Gemeinde melden. Von diesem bekommen Sie ein Formular, welches Sie ausgefüllt dem Amt für Militär und Zivilschutz, Abteilung Kreiskommando in Chur senden müssen. Dieses erstellt Ihnen ein Duplikat des Dienstbüchleins und sendet es Ihnen gegen Rechnung von Fr. 50.-- zu.
Wenn Sie nicht mehr meldepflichtig sind (30-40jährig) müssen Sie den Verlust dem Amt für Militär und Zivilschutz, Abteilung Administration mitteilen. Dieser erstellt ein Duplikat des Dienstbüchleins und sendet es Ihnen gegen Rechnung von Fr. 50.-- zu.
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