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Die Wehrpflicht eines Schweizerbürgers wird von einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht berührt.

Schweizer, welche dauernd im Ausland leben, sind während dieser Zeit grundsätzlich vom Militärdienst befreit. Besondere Regelungen gelten für den grenznahen Raum.

Untenstehend finden Sie weitere Informationen zum Thema Doppelbürger respektive Auslandschweizer.

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Doppelbürger

Auslandschweizer