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Informationen zur Entlassung finden Sie hier.

Termine und Entlassungsorte

Tag Datum Entlassungsort Einzugsgebiet
Dienstag  03.10.2023

S-chanf

 Engadin, Val Bregaglia, Val Müstair und Val Poschiavo
Mittwoch 04.10.2023 Chur Grossraum Chur, Bündner Oberland, Prättigau, Herrschaft, Fünf Dörfer, Domleschg, Oberhalbstein, Schanfigg, Lenzerheide
Freitag 06.10.2023 Monte Ceneri Mesolcina e Calanca

 

Änderungen vorbehalten, es gilt das persönliche Aufgebot. 

Aufgebot / Besoldung

Ein persönliches Aufgebot mit den Weisungen für die Rückgabe der Ausrüstung (inkl. Waffe) erhalten Sie ca. 6 – 8  Wochen vor Ihrem Entlassungstermin. Der Entlassungstag aus der Militärdienstpflicht ist ein Amtstermin. Die Teilnehmenden werden nicht besoldet und es besteht kein Anspruch auf Erwerbsersatz (EO-Formular). Gemäss Art. 324a Abs. 2 des Obligationenrechts (OR, SR 220) muss dem Arbeitnehmer Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewährt und der Lohn für Abwesenheit vom Betrieb entrichtet werden.

Waffenerwerbsschein

Hier das Gesuch für einen gültigen Waffenerwerbsschein welcher frühzeitig bei der Kantonspolizei des Kantons Graubünden, Ringstrasse 2, 7000 Chur, vollständig ausgefüllt und unterschrieben inkl. den verlangten Beilagen einzureichen ist.

Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe

Voraussetzung für die Rückerstattung bezahlter Wehrpflichtersatzabgaben ist die Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht nach dem jeweilig gültigen Recht. Eine Dienstnachholung auf freiwilliger Basis im Entlassungsjahr ist möglich. Anforderungen und Vorgehen sind hier ersichtlich.