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Allgemeines

80% der Einnahmen für die Wehrpflichtersatzabgabe fliesen in die Bundeskasse. Diese Abgabe ist keine Steuer und ist nicht zweckgebunden, d. h. mit diesen Einnahmen wird nicht nur die Armee und der Bevölkerungsschutz sondern auch die Bildung, die Forschung, der Verkehr, die Landwirtschaft und das Gesundheitswesen mitfinanziert. 20% der Einnahmen verbleiben dem Kanton als Bezugsprovision.

Veranlagung

Die Abteilung Militär ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben der Ersatzpflichtigen, die im Kanton Graubünden am 31.12. des Ersatzjahres zivilrechtlich gemeldet sind. Gemäss dem neuen Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe, welches per 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, ist die Ersatzabgabepflicht möglich zwischen dem 19. und längstens bis zum 37. Altersjahr. Die Militärdienst- und Schutzdienstuntauglichen erhalten die erste von 11 Ersatzabgaben im Folgejahr der Rekrutierung. Für Militärdiensttaugliche welche bereits die Rekrutenschule (RS) geleistet haben, ist die Ersatzabgabe für jedes Jahr geschuldet, in welchem kein persönlicher Dienst geleistet wird.

Bezug

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ersatzabgabe wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen können.

Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden. Gesuche um längerfristigen Zahlungsaufschub oder Erlass sind schriftlich mit den entsprechenden Belegen einzureichen. Weitere Informationen finden hier.

Rückerstattung

Falls Sie den Militär- oder Zivildienst nachgeholt und die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, können Sie Ihren Anspruch an die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons richten, welcher die Ersatzabgabe bezogen hat.

Haben wir Ihre Ersatzabgabe bezogen, können Sie mit dem Formular "Antrag auf Rückerstattung" Ihr Anspruch bei uns geltend machen. Bitte schicken Sie uns diesbezüglich auch Ihren militärischen Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht (Dienstbüchlein) mit.

Sind Sie Zivildienstleistender? Dann erhalten wir von der Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI die Meldung über die erfüllte Dienstleistung.

Diverses

Gerne beantworten wir Ihnen auch persönlich weitere Fragen, sei es in Bezug auf Einsprachen, Ersatzbefreiungen und Auslandurlaub.