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Eine Verschiebung der Rekrutierung ist möglich, sofern zwingende berufliche Gründe, Prüfungen oder Studienreisen dies erfordern. Ein begründetes Verschiebungsgesuch muss in schriftlicher oder elektronischer Form innert 10 Arbeitstagen vor dem Einrückungstermin eingereicht werden.

Pflicht zum Einrücken an die Rekrutierung bleibt bestehen und der ursprüngliche Marschbefehl behält seine Gültigkeit, solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt ist.

Im Krankheitsfall

Wenn Sie kurzfristig vor der Rekrutierung erkranken oder verunfallen, setzten Sie sich schnellst möglichst telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Sie dispensieren und einen neuen Termin vereinbaren können.

Änderung Wunschzeitpunkt der Rekrutenschule

Falls Sie feststellen, dass Sie die Rekrutenschule nicht zu dem am Orientierungstag vereinbarten Datum absolvieren können, informieren Sie uns umgehend in schriftlicher oder elektronischer Form. Somit können wir die Planung neu vornehmen.