
Allgemeines
80% der Einnahmen für die Wehrpflichtersatzabgabe fliesen in die Bundeskasse. Diese Abgabe ist keine Steuer und ist nicht zweckgebunden, d. h. mit diesen Einnahmen wird nicht nur die Armee und der Bevölkerungsschutz sondern auch die Bildung, die Forschung, der Verkehr, die Landwirtschaft und das Gesundheitswesen mitfinanziert. 20% der Einnahmen verbleiben dem Kanton als Bezugsprovision.
Veranlagung
Die Abteilung Militär ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben der Ersatzpflichtigen, die im Kanton Graubünden am 31.12. des Ersatzjahres zivilrechtlich gemeldet sind. Für Militärdiensttaugliche ist die Ersatzabgabe ab dem 20. Altersjahr für jedes Jahr geschuldet in welchem kein persönlicher Dienst geleistet wird. Für Militärdienstuntaugliche und noch nicht Rekrutierte (z.B. wegen Lehre oder Studium) ist die Ersatzabgabe jährlich vom 20. bis zum 30. Altersjahr geschuldet.
Bezug
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ersatzabgabe wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen können.
Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden. Gesuche um längerfristigen Zahlungsaufschub oder Erlass sind schriftlich mit den entsprechenden Belegen einzureichen. Weitere Informationen finden hier.
Rückerstattung
Falls Sie den Militär- oder Zivildienst nachgeholt und die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, können Sie Ihren Anspruch an die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons richten, welcher die Ersatzabgabe bezogen hat.
Haben wir Ihre Ersatzabgabe bezogen, können Sie mit dem Formular "Antrag auf Rückerstattung" Ihr Anspruch bei uns geltend machen. Bitte schicken Sie uns diesbezüglich auch Ihren militärischen Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht (Dienstbüchlein) mit.
Sind Sie Zivildienstleistender? Dann erhalten wir von der Regionalstelle die Meldung über die erfüllte Dienstleistung.
Diverses
Gerne beantworten wir Ihnen auch persönlich weitere Fragen, sei es in Bezug auf Einsprachen, Ersatzbefreiungen und Auslandurlaub.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe
Fragen und Antworten finden Sie hier.
Informationen in Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 30. April 2009 sind hier ersichtlich.