Dienstpflicht und Dienstleistungen 2012 

Die "Ausbildungsdienste des Zivilschutzes 2012 "stehen zur Verfügung. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Dienstleistungen. Klicken hier.

Schutzdienstpflichtige können in nachweislich begründeten Fällen mit dem entsprechenden Formular ein Dienstverschiebungs- oder Urlaubsgesuch einreichen. 

Beachten Sie die Benutzerhinweise und senden Sie das Formular an:

Amt für Militär und Zivilschutz
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Hinweis:
Schutzdienstpflichtige, welche ein Aufgebot durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erhalten haben und eine Dienstverschiebung bzw einen Urlaub beantragen möchten, haben das entsprechende Gesuchsformular an das BABS einzureichen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Schutzdienstpflicht, Aufgebot, Rechte, Pflichten und Ausbildung werden im 3. Titel des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (520.1, Stand 01.01.2012) geregelt und in der Verordnung über den Zivilschutz (520.11, vom 01.01.2012) präzisiert.
Die gesetzlichen Grundlagen können ebenfalls im Downloadbereich heruntergeladen werden.

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