Einreichung Asylgesuch   

Ein Asylgesuch ist bei einer Schweizerischen Vertretung, bei der Einreise an einem geöffneten Grenzübergang oder in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundesamtes für Migration (BFM) zu stellen. Jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, gilt als Asylgesuch.
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