Ein Asylgesuch ist bei einer Schweizerischen Vertretung, bei der Einreise an einem geöffneten Grenzübergang oder in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundesamtes für Migration (
BFM) zu stellen. Jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, gilt als Asylgesuch.