Der Verlust eines Ausweises (Pass und Identitätskarte) ist sofort der Kantonspolizei zu melden. Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen eines Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung. Auch für einen bereits abgelaufenen Pass, ordentlich oder provisorisch, muss eine Verlustanzeige gemacht werden.