Medizinalbewilligung   

Nähere Auskünfte über die geltenden Anforderungen zur Erteilung einer (kurz- oder längerfristigen) Medizinalbewilligung sind beim Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) und beim Gesundheitsamt Graubünden (Tel. 081 257 26 44) einzuholen.

Für Angehörige aus den EG-/EFTA - Staaten entfällt die fremdenpolizeiliche Bewilligungspflicht, sofern der Aufenthalt drei Monate pro Kalenderjahr nicht überschreitet (vgl. „Meldeverfahren").
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