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Die Bündner Regierung unterstützt im Grundsatz die geplanten Anpassungen des Ausländer- und Asylgesetzes des Bundes. Wie sie in ihrer Vernehmlassung an den Bund festhält, erachtet sie die vorgeschlagenen Änderungen als weitgehend sinnvoll und zweckdienlich, auch wenn diese die bestehenden grossen Probleme im Ausländer- und Asylbereich nicht wirklich zu lösen vermögen.
Mit der vorgeschlagenen Revision des Asyl- und Ausländergesetzes sollen die Verfahren beschleunigt und noch effizienter ausgestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Teilrevision liegt in der konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen.
Die Regierung begrüsst die Absicht, diesbezüglich die gesetzlichen Grundlagen in diesem heiklen Rechtsgebiet zu verbessern. Dennoch ist der seit Jahren im Gang befindliche Rechtsetzungsprozess der Rechtssicherheit abträglich. Die Regierung hätte es deshalb begrüsst, wenn vorerst die Praktikabilität des neuen Ausländer- und Asylrechts während einiger Zeit in der Praxis geprüft und je nach Ergebnis bei Bedarf Teilrevisionen eingeleitet worden wären, um allfällige Mängel berücksichtigen zu können. Ausserdem fordert die Regierung, dass die Gesetzesrevisionen in finanzieller Hinsicht zu keiner Kostenverschiebung vom Bund auf die Kantone führen dürfen.