Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die PDGR
Die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sollen den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, um die neu leistungsbezogene Finanzierung der Spitäler und der Behinderteneinrichtungen umsetzen zu können. Dazu sollen die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Regierung hat die Revision des Gesetzes über die Organisation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste und Wohnheime für psychisch behinderte Menschen des Kantons Graubünden (Psychiatrie-Organisationsgesetz) bis zum 30. April 2012 zur Vernehmlassung freigegeben. Die Gesetzesrevision beinhaltet folgende Punkte: Den PDGR werden die betriebsnotwendigen Gebäude und Anlagen mit Ausnahme des Gutsbetriebes Waldhaus im Baurecht übertragen, die PDGR werden mit einem Dotationskapital von maximal zehn Millionen Franken ausgestattet, und es wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Reserven zu bilden.
Die Übertragung der betriebsnotwendigen Grundstücke im Baurecht an die PDGR trägt aus Sicht der Regierung dazu bei, dass sich die PDGR im zunehmend dynamischeren Marktumfeld behaupten können. Zudem müssen die PDGR aufgrund des Wechsels vom Kostendeckungsprinzip zur leistungsbezogenen Finanzierung der Spitäler und Behinderteneinrichtungen per 1. Januar 2012 über ausreichend Eigenkapital verfügen, um ihren Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Der Kanton hat ein Interesse daran, dass die Bilanzstruktur der PDGR nicht durch eine zu grosse Fremdkapitalquote negativ beeinflusst wird. Die PDGR sind daher risikoadäquat mit Dotationskapital auszustatten.
Die kantonalen psychiatrischen Kliniken und die kantonalen Wohnheime und Arbeitsstätten für psychisch behinderte Menschen wurden 2002 aus der Verwaltung ausgegliedert und in eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts überführt. Die Verselbständigung erfolgte mit dem Ziel, den PDGR die Handlungsfähigkeit zu verschaffen, um den wachsenden Anforderungen an die Spitäler und Kliniken zur wirtschaftlichen Leistungserbringung begegnen zu können. Damals wurde darauf verzichtet, die Anstalt mit Eigenkapital auszustatten und ihr die Bildung von Reserven zu ermöglichen. Gebäude und Anlagen werden den PDGR seither gegen Miete zur Verfügung gestellt.