Indirekter Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative" wird unterstützt
Die Bündner Regierung befürwortet die geplante Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative". Allerdings befürchtet sie, dass mit der Tatsache, dass Niederlassungsbewilligungen generell nur bei einer Prüfung der erfolgreichen Integration erteilt werden, ein erheblicher Mehraufwand verbunden sein wird. Weiter fordert sie, dass schwerwiegende Straftaten den konsequenten Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen nach sich ziehen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, ist die Absicht der Initianten der Ausschaffungsinitiative klarerweise darauf ausgerichtet, kriminellen Ausländern den weiteren Aufenthalt in der Schweiz zu verunmöglichen. Die Regierung anerkennt das Bestreben, mit dem Gegenvorschlag einerseits den Anliegen der Initianten und andererseits den bestehenden Garantien der Bundesverfassung gerecht zu werden. So werden in den neuen Bestimmungen die bisherigen, bereits bestehenden Möglichkeiten etwas deutlicher formuliert. Ob damit aber eine einheitlichere und konsequentere Praxis der Kantone im Sinne einer Verschärfung erreicht und die Möglichkeiten zur Wegweisung verbessert werden, ist aber zu bezweifeln und muss sich allenfalls im Rahmen der Rechtsanwendung weisen.