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Die Bündner Regierung bemängelt einige Punkte an den vom Bund geplanten Änderungen der Ausführungsverordnungen zur Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung. Die Ausführungsverordnungen des Bundes betreffen in erster Linie die Krankenversicherung. Gemäss dem vom Parlament in der vergangenen Sommersession verabschiedeten neuen Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung künftig einen in der Verordnung festgelegten, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen.
Nach Ansicht der Regierung sind die in Aussicht gestellten Beiträge insbesondere im Bereich der Pflegeheime zu tief angesetzt. Berechnungen des Gesundheitsamtes zufolge fallen diese Beiträge für den Kanton Graubünden um 13.7 Prozent beziehungsweise 5.7 Millionen Franken zu tief aus. Die Regierung beanstandet in ihrer Vernehmlassungsantwort zudem, dass die Verordnungsentwürfe teilweise beträchtliche Interpretationsspielräume beinhalten, welche die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung auf kantonaler Ebene erschweren. Ausserdem bemängelt die Regierung den geplanten Zeitplan der Inkraftsetzung. Die zur Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen auf kantonaler Ebene nehmen im Minimum ein bis anderthalb Jahre in Anspruch. Daher beantragt die Regierung dem Bund, die auf den 1. Juli 2009 vorgesehene Inkraftsetzung der neuen Pflegefinanzierung auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.