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Die Bündner Regierung hat die Vereinbarung zwischen den Krankenversicherern Santésuisse und dem Bündner Ärzteverein genehmigt. Diese sieht ab dem 1. Januar 2010 eine Erhöhung des Taxpunktwertes auf 82 Rappen vor. Bislang stellten die Bündner Ärzte den Krankenkassen einen Taxpunktwert von 80 Rappen in Rechnung. Dieser Wert wurde im Jahr 2007 in einem kantonalen Anschlussvertrag zwischen der Santésuisse und dem Bündner Ärzteverein zum Rahmenvertrag TARMED festgelegt. Der neu vereinbarte Taxpunktwert entspricht dem Taxpunktwert der Ostschweizer Kantone.