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Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über den Justizvollzug im Kanton Graubünden auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die Verordnung über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (Justizvollzugsverordnung) erlassen und ebenfalls anfangs Jahr in Kraft gesetzt. Diese enthält die detaillierten Ausführungsbestimmungen zum Justizvollzugsgesetz. Die Referendumsfrist zum neuen Justizvollzugsgesetz, welches der Grosse Rat in der Augustsession 2009 erlassen hatte, ist am 9. Dezember 2009 unbenutzt abgelaufen. Schwerpunkte des neuen Justizvollzugsgesetzes bilden die Regelungen über die Sicherheit und Ordnung, den unmittelbaren Zwang und das Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen. Ebenso werden die Regelungen des Vollzugs jugendstrafrechtlicher Sanktionen angepasst. Weiter legt das neue Recht die Voraussetzungen fest, wann Personendaten aus dem Justizvollzug bekannt gegeben werden dürfen. Neu können die Behörden Opfer von schweren Straftaten auf Gesuch hin über den Straf- und Massnahmenantritt einer verurteilten Person, ihre Beurlaubung, Versetzung und Entlassung informieren. Hauptgrund für die Neuregelung ist, dass im Jahr 2011 auf Bundesebene die neue Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in Kraft treten. Bis dahin müssen die Kantone die nötigen Anpassungen im kantonalen Recht vornehmen.