Revidiertes Anwaltsgesetz in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung setzt die Teilrevision des Anwaltsgesetzes auf den 1. April 2009 in Kraft. Neu geregelt werden unter anderem die Entschädigung für Anwältinnen und Anwälte bei amtlichen Verteidigungen und unentgeltlichen Rechtsvertretungen sowie die Parteientschädigung in gerichtlichen Verfahren. Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am 21. Oktober 2008 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 28. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat die Regierung gleichzeitig die entsprechende Verordnung über die Bemessung des Honorars der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Honorarverordnung) erlassen. Wesentlicher Teil bildet die Festlegung der Höhe des Honorars für die unentgeltliche Rechtsvertretung und die amtliche Verteidigung. Dieses wird auf 200 Franken pro Stunde festgelegt, was dem durchschnittlichen Entschädigungssatz anderer Kantone entspricht