Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Ausführungsgesetzgebung zur Spitalplanung)
Im Kanton Graubünden soll die Spitalplanung nach den Grundsätzen der Qualität und Wirtschaftlichkeit neu auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes eröffnet. Ferner hat sie an ihrer letzten Sitzung verschiedene Geschäfte aus Gemeinden und Regionen behandelt.
Neue Grundlage für eine leistungsorientierte Spitalplanung
Mit einer Teilrevision des Krankenpflegegesetzes sollen im Kanton Graubünden die massgebenden Kriterien für die Erarbeitung der Spitalplanung gemäss dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und die von den Spitälern zu erfüllenden Anforderungen für die Aufnahme auf die Spitalliste auf Gesetzesstufe verankert werden. Besonderes Gewicht erhalten nach den Vorgaben des Bundes die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision gestartet.
Die aktuelle Spitalplanung des Kantons Graubünden stammt aus dem Jahr 2002 und wurde damals von der Regierung verabschiedet. Die darauf abgestützte und ebenfalls von der Regierung erlassene Spitalliste des Kantons wurde seither verschiedentlich angepasst. Die Liste beinhaltet die Leistungsaufträge für die Spitäler und Kliniken mitsamt den ihnen zugewiesenen Bettenzahlen für Patientinnen und Patienten. Diese kapazitätsbezogene Spitalplanung und Spitalliste ist aufgrund neuen Bundesrechts bis spätestens am 1. Januar 2015 zu ersetzen. Das revidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung verlangt, dass die kantonalen Spitalplanungen leistungsorientiert zu erfolgen haben und auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit abgestützt sein müssen.
Die Kriterien für die Erarbeitung der neuen Spitalplanung beziehungsweise die Überarbeitung der geltenden Spitalplanung und die Anforderungen an die Spitäler und Kliniken für die Aufnahme auf die Spitalliste sollen neu auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Das Ziel ist weiterhin eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Spitalliste soll ferner für einen geregelten Wettbewerb mit gleich langen Spiessen der Leistungserbringer sorgen. Zur Förderung des Wettbewerbs wird im Vernehmlassungsentwurf festgehalten, dass die Regierung auch über den Bedarf hinausgehende Leistungsaufträge erteilen kann. Die Regierung sieht vor, von dieser Möglichkeit vor allem bei kleineren Spitälern im Kanton auf deren Wunsch hin Gebrauch zu machen, sofern diese den Nachweis erbringen, dass sie die aus qualitativer Sicht zu verlangenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen für die von ihnen gewünschten Angebote erfüllen.