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Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Die Bündner Regierung legt nun ihre Botschaft zur Umsetzung des Bundesrechts im Kanton Graubünden vor. Schwerpunkt der Vorlage ist die Schaffung von fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, welche die heutigen Vormundschaftsbehörden ersetzen. Regionale Berufsbeistandschaften sollen die Amtsvormundschaften ablösen. Die bisherigen Trägerschaften können aber bis zum Inkrafttreten der Gebietsreform beibehalten werden. Die Beratung im Grossen Rat soll in der Dezember-Session 2011 erfolgen, damit genügend Zeit für den Aufbau der neuen Behörden bleibt.