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Verordnung über die Anstellungsbedingungen für Chefärzte wird aufgehoben   

 
05.05.2011 
Die Verordnung über die Anstellungsbedingungen für die Chefärzte und Leitenden Ärzte der beitragsberechtigten Spitäler im Kanton Graubünden wird auf den 31. Dezember 2011 aufgehoben. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
In ihrer Antwort zu einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss hielt die Regierung fest, dass sie bereit sei, die Verordnung aufzuheben. Der Grosse Rat überwies den Auftrag in der Aprilsession mit 77 zu 11 Stimmen. Durch die Aufhebung der Verordnung sollen die Spitäler ab dem Jahr 2012 mit der Umstellung auf die neue Spitalfinanzierung auch im Bereich der Anstellung von Chefärzten und Leitenden Ärzten die notwendigen unternehmerischen Freiheiten erhalten.
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