Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Ausführungsgesetzgebung zur Spitalplanung)
Im Kanton Graubünden soll die Spitalplanung nach den Grundsätzen der Qualität und Wirtschaftlichkeit neu auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes eröffnet.