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Per 1. Januar 2017 tritt die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000, KPG) vom 8. Dezember 2015 in Kraft. Die Teilrevision schafft die gesetzliche Grundlage um im betreuten Wohnen anfallende Kosten den Mieterinnen und Mietern als Krankheits- und Behinderungskosten durch Ergänzungsleistungen vergüten zu können. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Anerkennung der Einrichtung durch das Gesundheitsamt. 

 

Merkblätter und Erläuterungen zum Betreuten Wohnen