Der Grosse Rat hat am 26. August 2010 einer Teilrevision des Kran-kenpflegegesetzes zugestimmt. Mit der Teilrevision werden die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinan-zierung umgesetzt. Die Vorlage regelt die Restfinanzierung der Kosten für Pflegeleistungen und für Leistungen der Akut- und Übergangs-pflege im stationären und ambulanten Bereich. Die Regierung hat das teilrevidierte Krankenpflegegesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie eine Teilrevision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz beschlossen.
Nachstehend finden sich verschiedene Informationen zur Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung des Bundes im Kanton Graubünden.
Gesetzliche Grundlagen
Tarife 2012
Diverse Informationen
Liste der beitragsberechtigten Leistungserbringer
Dokumente Alters- u. Pflegeheime u. Pflegegruppen
Quartalsmeldung 2012_APH u. Pflegegruppen
Erläuterungen_Quartalsmeld. 2012_APH u. Pflegegruppen
Quartalsmeldung 2012_ausserkantonale APH u. Pflegegruppen
Erläuterungen_Quartalsmeld. 2012_ausserkant. APH u. PG
Dokumente Spitex Dienste mit kommunalem Leistungsauftrag
Quartalsmeldung Spitex mit kommunalem Leistungsauftrag
Erläuterungen_Quartalsmeldung Spitex mit komm. LA
Dokumente Spitex Dienste ohne kommunalen Leistungsauftrag
Quartalsmeldung Spitex ohne kommunalen Leistungsauftrag
Erläuterungen_Quartalsmeld. Spitex ohne komm. LA
Dokumente anerkannte Pflegefachpersonen
Quartalsmeldung anerkannte Pflegefachpersonen
Erläuterungen_Quartalsmeldung anerkannte Pflegefachpersonen