Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 lit. a) der Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens vom 9. November 2004 wird die Bewilligung erteilt, wenn die nationalen oder internationalen Richtlinien für die betreffende Rettungsart erfüllt sind. Das bedeutet für die Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte, dass grundsätzlich eine gültige IVR-Anerkennung vorliegen muss.
Rettungsdienste mit IVR-Anerkennung
Rettungsdienste, die über eine gültige IVR-Anerkennung verfügen, haben zusammen mit einem Antrag auf Erneuerung der Bewilligung die IVR-Anerkennung (in Kopie) zusammen mit dem Jahresbericht der letzten beiden Jahre einzureichen. Auf dem Gesuchsformular Transportbewilligung Graubünden ist nur die 1. Seite auszufüllen.
Rettungsdienste ohne IVR-Anerkennung
Für die Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte, die noch über keine IVR-Anerkennung verfügen, steht ein Gesuchsformular Transportbewilligung Graubünden bereit, aus dem ersichtlich ist, welche Punkte für die Erneuerung der Bewilligung in welchem Umfang erfüllt sein müssen. Die geforderten Unterlagen sind beizulegen. Als Basis für die Beurteilung gelten die „IVR-Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten“ vom 11. Dezember 2009 (www.gesundheitsamt.gr.ch). Bei der Beurteilung liegt das Schwergewicht auf Strukturkriterien (Ziffer 1) und Prozesskriterien (Ziffer 2).
Kleine Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte ohne IVR-Anerkennung
Die Arbeitsgruppe Qualität hat im Auftrag der kantonalen Rettungskommission die Situation im Kanton Graubünden betreffend die präklinische Versorgung im Bericht „Analyse Status Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte“ vom 14. April 2008 aufgezeigt und dargelegt, für welche Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte eine IVR-Anerkennung eher unwahrscheinlich ist. Gestützt auf diese Analyse werden für diese „kleinen“ Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte die „Richtlinien zur Anerkennung von kleinen Rettungsdiensten und Ambulanzstützpunkten im Kanton Graubünden“ vom 15. Dezember 2009 angewendet (www.gesundheitsamt.gr.ch).
Diese kleinen Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte haben das Gesuchsformular Transportbewilligung Graubünden auszufüllen und die geforderten Unterlagen einzureichen.
Bergbahnen-Transportdienst
Die Bergbahnen-Transportdienste haben das Gesuchsformular Transportbewilligung Graubünden auszufüllen und die geforderten Unterlagen einzureichen.
Unterstützung der Ambulanzstützpunkte durch den Rettungsdienst
Wir bitten die Rettungsdienste, die in Ihrer Spitalregion über einen oder mehrere Ambulanzstützpunkte verfügen, den Ambulanzstützpunkt bei der Erarbeitung der Unterlagen betreffend die Erneuerung der Bewilligung für den gewerbemässigen Transport zu unterstützen.
Eingabefrist
Das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung zur Durchführung von Patiententransporten gegen Entgelt im Kanton Graubünden ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis am 30. Juni 2010 einzureichen.
Gesuchsformular Transportbewilligung
Gesuchsformular Transportbewilligung