Gestützt auf die Weisung zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Blaulicht und Wechselklanghorn inkl. Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn, UVEK, 06.06.05 ist es möglich, dass Dienstärzte und weitere Spezialisten ihr Fahrzeug mit Blaulicht und Wechselklanghorn ausrüsten können. Alle weiteren Informationen sind in den Anhängen aufgeführt.