Gesetz/Richtlinien   

Richtlinien

Die Arbeitsgruppe Qualität hat im Auftrag der kantonalen Rettungskommission die Situation im Kanton Graubünden betreffend die präklinische Versorgung im Bericht „Analyse Status Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte“ vom 14. April 2008 aufgezeigt und dargelegt, für welche Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte eine IVR-Anerkennung eher unwahrscheinlich ist.
Die „grossen“ Rettungsdienste haben für die Bewilligung die Richtlinien des Interverbandes für Rettungswesen (IVR) zu erfüllen.
Diese „kleinen“ Rettungsdienste und Ambulanzstützpunkte haben die „Richtlinien zur Anerkennung von kleinen Rettungsdiensten und Ambulanzstützpunkten im Kanton Graubünden“ vom 15. Dezember 2009, die von der Arbeitsgruppe Qualität erarbeitetet wurden, einzuhalten.

 

Handbuch Grossereignis

Das Handbuch „Grossereignis gültig für den Kanton Graubünden, sanitätsdienstliche Führung bei besonderer und ausserordentlicher Lage“ wurde durch eine Projektgruppe der kantonalen Rettungskommission erarbeitet. Es wird ab sofort Grundlage für die Einsatzführung und Arbeitsweise der Rettungsdienste bei einem Grossereignis in unserem Kanton bilden.
Das Handbuch umfasst alle Unterlagen, Funktionsbeschreibungen, Checklisten und Arbeitsunterlagen für den Einsatz sowie ein Schulungs- und ein Qualitätssicherungskonzept. Es besteht ausdrücklich kein Copyright. Das Handbuch (word-Version) kann beim Kantonsarzt bestellt werden. *
Mit der Veröffentlichung endet die Arbeit der Projektgruppe „Sanitätsdienstliche Führung“, die Gruppe hat sich aufgelöst. Zuständig für die Weiterentwicklung der Arbeit ist der Kantonsarzt. Es wird eine Arbeitsgruppe „Sanitätsdienstliche Führung“ gegründet. Sie besteht aus allen im Kanton tätigen Einsatzleitern Sanität und Leitenden Notärzten.

* martin.mani@san.gr.ch

Handbuch Grossereignis
Handkarte Führung


Rettungskonzept Graubünden

Das Gesundheitsamt sorgt dafür, dass in unserem Kanton jeder verunfallten, kranken oder sich in Gefahr befindenden Person raschmöglichst situationsgerechte Hilfe geleistet werden kann.

Durch eine zweckmässige Organisation des Rettungswesens wird sichergestellt, dass Notfall-Patienten eine optimale Erstbehandlung und Betreuung vor Ort erhalten und während des Transports medizinisch kompetent versorgt werden. Unter Berücksichtigung der freien Arzt- und Spitalwahl werden sie dem nächstgelegenen, für die definitive Versorgung der schwersten Schädigung optimal kompetenten Behandlungsort zugeführt.

Rettungskonzept Graubünden


Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens

Mit Beschluss vom 9. November 2004 hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.

Regierungsbeschluss Ausführungsbestimmungen Rettungswesen
Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens

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