Die Aufgaben der Ethikkommission Graubünden sind per 1. September 2008 an die Ethikkommission des Kantons Zürich übertragen worden. Dies bedeutet, dass die Gesuche um ethisch-medizinische Begutachtung von im Kanton Graubünden geplanten klinischen Versuchen mit Heilmitteln und anderen biomedizinischen Versuchen am Menschen bei der Kantonalen Ethikkommission Zürich einzureichen sind.
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Rubrik Kantone / Zürich.