Berufe   

Vorgehensweise

  • Wählen Sie unter der Rubrik "Formulare" den gewünschten Beruf, öffnen Sie das entsprechende Gesuchsformular (word- oder pdf-Version), lesen dieses durch und stellen die entsprechend benötigten Belege zusammen.
  • Legen Sie alle geforderten Belege dem ausgefüllten Gesuch bei.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch mit den erforderlichen Belegen nicht früher als 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme dem Gesundheitsamt ein.
  • Ausnahme Psychotherapie: nicht früher als 6 Monate
  • Damit das Gesuch fristgerecht bearbeitet werden kann, muss es vollständig mindestens 2 Wochen vor Tätigkeitsbeginn dem Gesundheitsamt vorliegen.
  • Ausnahme Psychotherapie: mindestens 3 Monate
  • Die Tätigkeitsaufnahme in eigener fachlicher Verantwortung darf erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung erfolgen.
  • Die Berufsausübung ohne Bewilligung wird gestützt auf Art. 49 des Gesundheitsgesetzes mit Busse bis Fr. 20'000.-- geahndet.

Bewilligungen sind erforderlich für die selbständige Ausübung eines medizinischen Berufes:

  • Ärztin / Arzt
  • Zahnärztin / Zahnarzt
  • Apothekerin / Apotheker
  • Chiropraktorin / Chiropraktor

oder eines anderen Berufes der Gesundheitspflege:

  • Augenoptikerin /Augenoptiker
  • Dentalhygienikerin / Dentalhygieniker
  • Drogistin / Drogist
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut
  • Ernährungsberaterin / Ernährungsberater
  • Logopädin / Logopäde
  • Medizinische Masseurin / Masseur
  • Osteopathin / Osteopath
  • Pflegefachfrau / -mann
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut
  • Podologin / Podologe
  • Psychotherapeutin / Psychotherapeut
  • Naturheilpraktikerin / Naturheilpraktiker

Rechtsgrundlagen

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden