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Willkommen bei der Abteilung
Gesundheitsförderung und Prävention



Projektbeiträge 



Der Kanton kann gemäss Artikel 13 Absatz 3 des Gesundheitsgesetzes Beiträge an Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention gewähren. Basis für die Gewährung von kantonalen Beiträgen bilden die Kriterien für eine finanzielle Unterstützung des Kantons Graubünden für Gesundheits-förderungsprojekte vom 1. Januar 2002. Entsprechend begründete Beitragsgesuche sind dem Gesundheitsamt einzureichen.
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