Gemäss den Richtlinien der Interkantonalen Kommission für den
Strassenverkehr vom 31. Januar
1980 gewährt die zuständige Polizeibehörde gehbehinderten
Fahrzeugführern, die auf ein Motorfahrzeug
angewiesen sind und zu Fuss nur kurze Strecken zurücklegen können, auf
Gesuch hin Parkierungs-
Erleichterung.
Die Kantonspolizei Graubünden, Dienststelle Verkehrsadministration
in Chur, erteilt
Spezialbewilligungen für Gehbehinderte und somit direkt betroffene
Fahrzeugführer. Personen, die
Behinderte transportieren, erhalten eine separate Spezialbewilligung für
den Behindertentransport. Neu
ist zu jedem Gesuch ein aktuelles Arztzeugnis unter Angabe der
Gehbehinderung beizulegen. Gestützt
darauf wird geprüft, welche gehbehinderten Personen eine
Parkierungserleichterungsbewilligung
erhalten. Für das Stadtgebiet Chur ist die Stadtpolizei Chur zuständig.
Gesuche, ausser für das Stadtgebiet von Chur, sind zu richten an:
Kantonspolizei Graubünden,
Verkehrsadministration, Ringstrasse 2, 7000 Chur, Tel 081 257 72 69,
va@kapo.gr.ch
Quelle: Kantonspolizei Graubünden