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Parkierungserleichterung für gehbehinderte Motorfahrzeugführer; Arztzeugnis erforderlich   

 
11.02.2004 
Gemäss den Richtlinien der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr vom 31. Januar 1980 gewährt die zuständige Polizeibehörde gehbehinderten Fahrzeugführern, die auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind und zu Fuss nur kurze Strecken zurücklegen können, auf Gesuch hin Parkierungs- Erleichterung.

Die Kantonspolizei Graubünden, Dienststelle Verkehrsadministration in Chur, erteilt Spezialbewilligungen für Gehbehinderte und somit direkt betroffene Fahrzeugführer. Personen, die Behinderte transportieren, erhalten eine separate Spezialbewilligung für den Behindertentransport. Neu ist zu jedem Gesuch ein aktuelles Arztzeugnis unter Angabe der Gehbehinderung beizulegen. Gestützt darauf wird geprüft, welche gehbehinderten Personen eine Parkierungserleichterungsbewilligung erhalten. Für das Stadtgebiet Chur ist die Stadtpolizei Chur zuständig.

Gesuche, ausser für das Stadtgebiet von Chur, sind zu richten an: Kantonspolizei Graubünden, Verkehrsadministration, Ringstrasse 2, 7000 Chur, Tel 081 257 72 69, va@kapo.gr.ch

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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