Massnahmen bei Fahren in angetrunkenem Zustand   

(ungetrübter Führerleumund)

Gewichtspromille ‰

Massnahme

Schweregrad

 

0.50 bis 0.79 Promille

Verwarnung

leicht

0.50 bis 0.79 Promille + leichte Widerhandlung

mind. 1 Monat Entzug

mittelschwer

ab 0.80 Promille

mind. 3 Monate Entzug

schwer

Bei wiederholtem Fahren in angetrunkenem Zustand oder Vorliegen eines hohen Blutalkoholgehaltes muss die Fahreignung gegebenenfalls medizinisch und/oder verkehrspsychologisch abgeklärt werden, sofern nicht ein Sicherungsentzug aus dem Kaskadensystem droht. Stellt sich dabei heraus, dass die betroffene Person trunksüchtig ist oder keine Gewähr bietet, Fahren und Trinken genügend zu trennen, muss der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen werden.

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