Einer ärztlichen Kontrolluntersuchung durch einen unserer Vertrauensärzte haben sich zu unterziehen:
- Bewerber um den Führerausweis der Kategorien C, C1, D und D1 sowie um die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT);
- Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben;
- Körperbehinderte Bewerber.
Bestellen Sie bitte in diesen Fällen zuerst das entsprechende Formular telefonisch bei uns.
Einer regelmässigen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung unterliegen:
- Bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre, danach alle drei Jahre:
- die Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C, C1, D, D1;
- Fahrzeugführer, die berufsmässig Personen transportieren;
- Fahrlehrer.
- Über 70-jährige Ausweisinhaber alle zwei Jahre;
- Motorfahrzeugführer nach schweren Unfallverletzungen oder nach schweren Krankheiten.