Ärztliche Untersuchung 

Einer ärztlichen Kontrolluntersuchung durch einen unserer Vertrauensärzte haben sich zu unterziehen:

  • Bewerber um den Führerausweis der Kategorien C, C1, D und D1 sowie um die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT);
  • Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben;
  • Körperbehinderte Bewerber.

Bestellen Sie bitte in diesen Fällen zuerst das entsprechende Formular telefonisch bei uns.

Einer regelmässigen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung unterliegen:

  • Bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre, danach alle drei Jahre:

- die Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C, C1, D, D1;
- Fahrzeugführer, die berufsmässig Personen transportieren;
- Fahrlehrer.

  • Über 70-jährige Ausweisinhaber alle zwei Jahre;
     
  • Motorfahrzeugführer nach schweren Unfallverletzungen oder nach schweren Krankheiten.
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