Seit dem 1. April 2003 stellen wir den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat aus. Er enthält keine Adresse mehr. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kantonen ist kein Umtausch mehr erforderlich. Adressänderungen müssen Sie aber uns bzw. dem Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton immer melden (in Graubünden genügt eine telefonische Mitteilung).
Der bisherige blaue Führerausweis muss nicht umgetauscht werden, solange keine relevanten Daten geändert haben. Ein neuer Ausweis ist in folgenden Fällen auszustellen:
· Änderung von Name und/oder Heimatort (bitte ID-Karte mitbringen oder bei Postversand Kopie dem Antragsformular beilegen)
· Erwerb einer zusätzlichen Kategorie oder Verzicht auf eine bestehende
· Nach einem Entzug
Der FAK bietet viele Vorteile:
- Der Datenschutz ist gewährleistet, indem kein Chip vorhanden ist, auf dem Daten elektronisch gespeichert werden könnten.
- Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen durch integrierte Sicherheitsmerkmale
- Europaweit harmonisierte Ausweiskategorien
- Praktisches Format
- Lange Lebensdauer bei sachgemässem Umgang
Umtausch des blauen Führerausweises
Wenn Sie Ihren bisherigen blauen Führerausweis in einen FAK umtauschen wollen, dann können Sie das dazu erforderliche Antragsformular bei den Einwohnerkontrollen/Gemeindeverwaltungen und beim Strassenverkehrsamt beziehen oder als pdf-Datei herunterladen und am Computer ausfüllen (Bitte verwenden Sie für den Ausdruck nur weisses Papier).
Das Formular ist in schwarzer Farbe zu unterschreiben, an der dafür vorgesehenen Stelle mit einer eingeklebten farbigen Passfoto zu versehen und uns zusammen mit dem blauen Führerausweis einzusenden (bei Änderung von Name und/oder Heimatort auch eine Kopie der ID-Karte beilegen).
Bitte beachten Sie:
Beim Umtausch des blauen Führerausweises in einen FAK muss - von Ausnahmesituationen abgesehen - mit einer Wartefrist von bis zwei Wochen gerechnet werden.