Nothelferkurs   

Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs)


Nothelferkurs


Dem Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" für den Erwerb des Führerausweises der Kategorien A, A1, B oder B1 müssen Sie eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses für lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen.

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kurs nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen darf.

Vom Kursbesuch befreit sind:
a) Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen;
b) Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte;
c) Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis;
d) Instruktoren von Nothelferkursen;
e) Weitere Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch einer anerkannte Stelle erbringen.

Haben Sie noch Fragen dazu? Dann wenden Sie sich doch bitte an uns. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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