Als Inhaber eines Ausweises sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, uns innert 14 Tagen Änderungen der im Ausweis eingetragenen Daten zu melden.
Sofern sich bei Ihnen eine der nachfolgenden Änderungen ergeben hat, teilen Sie uns dies bitte unter Beilage der dort aufgeführten Unterlagen mit:
Adressänderung:
(innerhalb des Kantons)
- Fahrzeugausweis
- Lernfahrausweis und zusätzlich 1 Passfoto neueren Datums
- Führerausweis, 1 Passfoto neueren Datums und das Antragsformular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)".
Wenn Sie bereits einen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzen, dann müssen Sie uns diesen nicht mehr einsenden. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, uns jede Verlegung des Wohnsitzes innert 14 Tagen mitzuteilen (telefonische Mitteilung genügt).
Namensänderung:
- Fahrzeugausweise
- Für jeden Fahrzeugausweis müssen Sie bei Ihrer Versicherung jeweils einen Versicherungsnachweis anfordern.
- Lernfahrausweis und zusätzlich 1 Passfoto neueren Datums
- Führerausweis, ein Passfoto neueren Datums und das Antragsformular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)".
Wenn Sie bereits einen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzen, dann müssen Sie uns diesen zusammen mit dem vorerwähnten Umtauschformular ebenfalls einsenden, ; die Beilage eines Fotos ist aber nicht erforderlich.
- Für alle Ausweise benötigen wir die Fotokopie eines amtlichen Dokumentes, welches die Namensänderung belegt (Eheschein, Scheidungsurkunde, Familienbüchlein, Pass usw.).
Kantonswechsel:
- Fahrzeugausweise
- Für jeden Fahrzeugausweis müssen Sie bei Ihrer Versicherung jeweils einen Versicherungsnachweis anfordern.
- Kontrollschilder des vorherigen Kantons.
Wird der Wechsel nicht bei uns am Schalter vorgenommen, dann teilen Sie uns bitte mit, auf welchem Polizeiposten der Schilderaustausch vorgenommen werden möchte.
- Lernfahrausweis und 1 Passfoto neueren Datums.
- Führerausweis, 1 Passfoto neueren Datums und das Antragsformular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)".
Wenn Sie bereits einen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzen, dann müssen Sie diesen nicht mehr einsenden. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, uns jede Verlegung des Wohnsitzes innert 14 Tagen mitzuteilen (telefonische Mitteilung genügt).
- Für alle Ausweise eine Fotokopie des Schriftenempfangsscheines oder der Wohnsitzbestätigung der neuen Wohngemeinde.
Versicherungswechsel:
- Fahrzeugausweis und einen neuen Versicherungsnachweis.
Bei Wegzug in einen andern Kanton wenden Sie sich bitte direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnsitzkantons.