Ausweis Vermisst   

Ausweis vermisst

Ist Ihnen der Lernfahr-, Führer- oder Fahrzeugausweis abhanden gekommen? Dann müssen Sie sich ein entsprechendes Duplikat oder – im Falle eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) – einen neuen ausstellen lassen.

Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen einzureichen:

  • In jedem Fall das Formular "Vermisstmeldung von Ausweisen" (kann am Computer ausgefüllt werden).
  • Wird der blaue Führerausweis vermisst, dann müssen Sie auch das Antragsformular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)" und ein Passfoto einreichen.
  • Beim Lernfahrausweis benötigen wir immer auch ein neues Passfoto.

Dies sollten Sie unbedingt beachten:

Wenn Sie das Duplikat bei uns am Schalter abholen wollen, müssen Sie aus Sicherheitsgründen ein amtliches Dokument mit Foto (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis etc.) vorweisen. Es ist uns jedoch nicht immer möglich, die Anträge sofort zu bearbeiten.

Als Inhaber eines Fahrzeugausweis-Duplikates sind Sie verpflichtet, uns dieses innert 14 Tagen seit Auffinden des Originals zurückzugeben.

Wird ein neuer Führer- oder Lernfahrausweis ausgestellt, verliert der bisherige Ausweis seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Wird der ersetzte Ausweis wieder aufgefunden, müssen Sie diesen (nicht das Duplikat) innert der gleichen Frist zurückgeben.

Infos zum Thema 

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