Wollen Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeuges ein anderes einlösen? In diesem Fall benötigen wir folgende Unterlagen:
- Einen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft beziehen müssen. Wenn Sie auf ein Kontrollschild zwei Fahrzeuge einlösen möchten (Wechselschild), sind zwei Versicherungsnachweise erforderlich.
- Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs abgegeben.
- Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "frisch ab Kontrolle" bzw. "frisch ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.
- Den Fahrzeugausweis des bisher eingelösten Fahrzeuges zur Annullierung (sofern nicht bereits erfolgt)
Vorläufige Verkehrsberechtigung
Damit wird ein Fahrzeug verkehrsberechtigt, bevor der neue Fahrzeugausweis ausgestellt ist.
Um von dieser so genannten "vorläufigen Verkehrsberechtigung" profitieren zu können, muss der Halter oder die Halterin wie bis anhin bereits im Besitz von eigenen Kontrollschildern, einem gültigen Versicherungsnachweis sowie der für die Immatrikulation erforderlichen weiteren Dokumente sein. Die Unterlagen müssen anschliessend zuhanden des Strassenverkehrsamtes der Post (A-Post) übergeben werden.
Neu muss jedoch ausserdem ein Formular ausgefüllt und bis zur Ausstellung des Fahrzeugausweises im Fahrzeug mitgeführt werden. Dem Strassenverkehrsamt ist mit den einzureichenden Unterlagen eine Kopie des Formulars zuzustellen.
Massgeblich für die Ausser- und Inverkehrsetzung ist das Datum des Poststempels. Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz und nur für Fahrzeuge, die dieselben Kontrollschilder tragen dürfen. Sie gilt nicht für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweis verwendet werden.