Kein Fahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.
Ein Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter, erforderlich.
Der Versicherungsnachweis ist der Beleg für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind.