Fahrzeug einlösen 

Wenn Sie im Kanton Graubünden ein Fahrzeug einlösen möchten, können Sie dies per Post oder bei uns am Schalter erledigen. Wir benötigen dazu von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Einen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft beziehen müssen. Wenn Sie auf ein Kontrollschild zwei Fahrzeuge einlösen möchten (Wechselschild), sind zwei Versicherungsnachweise erforderlich. Auf dem Versicherungsnachweis muss die Rubrik WS (Wechselschild) von der Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet sein.
  • Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs von der Garage abgegeben.
  • Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "frisch ab Kontrolle" bzw. "frisch ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.
  • Wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, ist noch ein Schriftenempfangsschein - für Firmen ein Auszug aus dem Handelsregister - beizubringen.

Gültigkeit
Ein einmal bezogener Fahrzeugausweis braucht in der Regel nicht verlängert zu werden und ist für die ganze Schweiz gültig.

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