Wechselschild   

Wenn Sie zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter einem Wechselschild in Verkehr setzen wollen, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Einen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft beziehen müssen.
  • Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs von der Garage abgegeben.
  • Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "ab Kontrolle" bzw. "ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.

Beachten Sie bitte Folgendes:

Ein Wechselschild kann nur für Motorfahrzeuge unter sich oder für Anhänger unter sich bezogen werden. Die Fahrzeuge müssen überdies mit gleichartigen Kontrollschildern verkehren können. Daher ist beispielsweise eine Kombination mit Fahrzeugen, die weisse bzw. grüne Kontrollschilder haben müssen, nicht möglich.

Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselschildern verkehrt, ist ein gesonderter Fahrzeugausweis erforderlich.

Wechselschilder können grundsätzlich nur für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Veteranenfahrzeuge (Oldtimer), Arbeitsmotorwagen und Anhänger.
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden