Wussten Sie schon, dass die Theorieprüfung ohne Aufgebot abgelegt werden kann? Voraussetzung ist nur, dass Sie die persönliche Zulassungskarte vorweisen können. Diese wird Ihnen nach Eingang des Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises zugestellt.
Auf der Rückseite dieser Zulassungskarte sind die Prüfungsorte, Prüfungstage und Prüfungszeiten sowie die für die Prüfung benötigten Unterlagen aufgeführt.
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.