Höchstmasse von Motorwagen und Anhängern:
Breite:
Länge:
Höhe: |
2,55 m mit Ladung, Kühlaufbauten 2,60 m
12 m ohne Ladung, ohne Sattelanhänger
16,5 m Sattelmotorfahrzeuge
18,75 m Anhängerzüge
4,00 m mit Ladung |
Wann müssen Sie Ihr Fahrzeug vorführen?
Alle mit Kontrollschilder zugelassenen Fahrzeuge müssen periodisch von uns geprüft werden. Die
meisten Fahrzeuge sind erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung vorzuführen. Anschliessend nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre.
So reservieren Sie Ihren Prüfungstermin
Telefonisch, schriftlich oder persönlich am Schalter:
Chur:
Davos, Roveredo, Ilanz:
Samedan, Scuol, Mustair, S. Carlo: |
Tel. 081 / 257 80 73
Tel. 081 / 257 80 74
Tel. 081 / 257 80 76 |
Fax 081 / 257 80 51
Fax 081 / 257 80 51
Fax 081 / 257 80 51 |
Wir bitten, das Fahrzeug
vor der Prüfung zu kontrollieren, zu reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.
Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.
Lastwagen, Lieferwagen und Anhänger mit einer Bremse müssen mit
mindestens 75% des im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewichtes vorgeführt werden.
Neue, typengeprüfte und typengenehmigte Fahrzeuge müssen nicht beladen vorgeführt werden.