Navigation

Inhaltsbereich

Herzlich willkommen in der Schweiz!

Führerausweis

Detaillierte Auskünfte in Bezug auf die Verwendung ausländischer Führerausweise auf schweizerischem Gebiet geben wir Ihnen auf telefonische oder schriftliche Anfrage hin jederzeit gerne.

Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:

  1.  Personen aus dem Ausland, die seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben. 
  2.  Personen mit einem Führerausweis, der nicht von einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ausgestellt wurde, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D, D1 führen oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bedürfen. Der Erwerb hat in diesem Falle vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt zu erfolgen.